Sie dürfen nicht zur Durchsetzung ideologischer Vorstellungen von Energieerzeugung missbraucht werden. Anfallende Verlustgeschäfte dürfen keinesfalls vom Steuerzahler getragen werden. Sehr misstrauisch sehen wir deshalb vor allem auch kerngeschäftsfremde Beteiligungen der kommunalen Energieversorger, z.B. der Stadtwerke Schwerin an einem Fitnessstudio, das alleine im Jahr 2009 Verluste in Höhe von 1,1 Mio. Euro zu Lasten des Konzernergebnisses einfuhr.
Hier werden öffentliche Subventionen (für ein Fitnessstudio ) auf Kosten der privaten Wettbewerber, des kommunalen Haushaltes sowie der Endkunden gezahlt. Dabei und in ähnlichen Fällen geht die wirtschaftliche Betätigung des kommunalen Energieversorgers
zu weit. Wir Liberale setzen uns deshalb für einen fairen Wettbewerb und klare Spielregeln privater und kommunaler Energieerzeuger in M-V ein.
PM-Nr. 32-11
Schwerin, den 20. April 2011







