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  • FDP Rügen nicht generell gegen „Tourismusförderabgabe“

    (13.09.2010) Auf der gemeinsamem Klausurtagung von FDP Kreisvorstand und der FDP Kreistagsfraktion am Freitag, 03.09.10, im Binzer „Grand Hotel“, stand neben einer Sachstandsdarstellung zum Klageverfahren Rügens gegen die Kreisgebietsreform durch die Rechtsamtsleiterin der Landkreisverwaltung, Frau Felicitas von Mutius und den damit verbundenen vorgezogenen Kreistagswahlen in einem Großkreis am 04. September 2011, auch das Thema „Tourismusförderabgabe“ auf der Tagesordnung. 

Dazu waren neben der Generaldirektorin der Binzer Strandhotels Rugard/Arkona/Grand Hotel, Frau Birte Löhr, den Vorsitzenden der Binzer Fremdenverkehrsvereins, Herrn Roland Rambow auch den Vorsitzenden des Tourismusverbandes Rügen, Herrn Thomas Wuitschik sowie seinen Geschäftsführer Herrn Ralf Hots-Thomas als Gesprächspartner eingeladen.

Wo hingegen bei den Binzer Vertretern durchaus nach wie vor berechtigte Skepsis und in der praktischen Umsetzung erhebliche Vorbehalte deutlich gemacht worden, haben beide Vertreter des Tourismusverbandes noch einmal um Verständnis und um Unterstützung für die Einführung einer Tourismusförderabgabe im Landkreis Rügen geworben.

Der FDP Kreisvorsitzende, Gino Leonhard, erklärt zu den Ergebnissen der Klausurtagung; „nach einer zweistündigen, sehr konstruktiven und offen geführten Gesprächsrunde mit unseren Gästen haben die Mitglieder des Kreisvorstandes als auch der Kreistagsfaktion signalisiert, sich nicht generell gegen die Einführung einer Tourismusförderabgabe auf Rügen verschließen zu wollen. Diese Abgabe kann durchaus dazu dienen, dass auf der Insel Rügen z. B. dringende Investitionen in die touristische Infrastruktur auch nach einer Großkreisbildung langfristig gesichert werden können, denn das Mitspracherecht der Rüganer Kreistagsabgeordneten wird insbesondere bei der Finanzplanung im neuen Kreistag sehr gering sein.

Allerdings sind aus Sicht der FDP Rügen zunächst mehrere Voraussetzungen zu erfüllen. Vom Innenministerium ist eine juristische und kommunalrechtliche Prüfung zu erwarten, die alle zu erfüllenden Bedingungen zur Erhebung einer derartigen Abgabe aufzeichnet. Des Weiteren muss das grundsätzliche Ziel der Tourismusförderabgabe darin liegen, den Gästen der Insel einen Mehrwert zu bieten. Sie soll den Tourismus fördern, so wie es die Bezeichnung dieser Abgabe auch deutlich macht.

Der Mehrwert für die Gäste der Insel Rügen kann sich z. B. im Ausbau und der langfristigen finanziellen Sicherung des Verkehrslandesplatzes Güttin, dem Weg hin zu einem kostenlosen ÖPNV, dem Ausbau eines in sich schlüssigen Rad- und Wanderwegenetzes aber auch für gemeinsames Marketing widerspiegeln. An dieser Stelle sollten auch die Kurverwaltungen und die Kommunen mit ins Boot genommen werden. Diese wichtigen und zum Teil längst überfälligen Maßnahmen kommen den Gästen auf der ganzen Insel zu Gute und sind Bausteine dafür, gerade in der Vor- und Nachsaison zusätzlich Gäste nach Rügen zu locken.“

„Alles in allem wird sich die FDP Rügen aktiv in die Diskussion einbringen, es müsse bei allen die vom Tourismus mittel- und unmittelbar partizipieren, um größtmögliche Akzeptanz geworben werden. Nur wenn wir uns breit aufstellen, wird dieses Vorhaben gelingen aber es kann der Insel Rügen einen deutlichen Wettbewerbsvorteil bringen, den wir für die langfristige Sicherung des Tourismus auf der Insel Rügen Rügen dringend benötigen, so der FDP Kreisvorsitzende Gino Leonhard abschließend.“
beschlossen auf dem 63. ordtl. BPT 2012

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