Grundrechtseingriff in die Rechte aller an Telekommunikation teilnehmenden Bürger dar, urteilte daher auch das Bundesverfassungsgericht nach einer Massenklage von mehr als 35.000 Bürgern im letzten Jahr. Nichtsdestotrotz hat die Große Koalition in M-V im Koalitionsvertrag eine Prüfung der Mindestspeicherfristen vereinbart. Das Ziel von SPD und CDU scheint die Wiedereinführung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung im „Interesse der Sicherheit“ der Bürger.
Die FDP schlägt als sinnvolle Alternative dagegen ein Verfahren namens „Quick Freeze“ („Schockfrosten“) vor, das bereits die USA und Kanada praktizieren. Mit diesem Verfahren können Telekommunikationsdaten wie die IP-Adresse zur Strafverfolgung auf Zuruf der ermittelnden Behörden bei konkretem Anlass vorübergehend gespeichert werden.
Nach einem richterlichen Beschluss greifen dann Polizei und Staatsanwaltschaft auf diese Daten zu. So kann bei konkretem Verdacht die Identität eines potentiellen Straftäters ermittelt werden, ohne dass - wie bei der Vorratsdatenspeicherung - die gesamte telekommunizierende Bevölkerung unter Generalverdacht gestellt werden muss.
Im Oktober 2011 setzte die Bundesregierung eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) um.
Wir Liberalen haben uns dabei gegen eine Erweiterung der Speicherfrist ausgesprochen
und durchgesetzt, dass nach dem sogenannten Erforderlichkeitskriterium
Telekommunikationsdaten nur noch für die Kundenabrechnung genutzt und anschließend gelöscht werden müssen. Kritiker werfen der FDP dahingehend fälschlicherweise eine Entfristung der Speicherung vor, wohlwissend, dass das mit der FDP-Justizministerin und Bürgerrechtlerin Leutheusser-Schnarrenberger nicht zu machen wäre.
PM 107-11 vom 13.12.2011







