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  • FDP Mecklenburg-Vorpommern auf dem Aktionstag gegen Vorratsdatenspeicherung am 14. Dezember dabei

    (14.12.2011) Zum Aktionstag Vorratsdatenspeicherung am 14.12., erklärt der Stellvertretende Vorsitzende des FDP Landesverbandes M-V, Dr. Rolando SCHADOWSKI: Am Mittwoch jährt sich der Beschluss des EU-Parlamentes über die Einführung der Vorratsdatenspeicherung zum sechsten Mal. Aus diesem Anlass findet ein Aktionstag gegen die Vorratsdatenspeicherung statt. Die Liberalen in Mecklenburg-Vorpommern unterstützen den Aktionstag, der in Rostock von 15 bis 18 Uhr auf dem Doberaner Platz stattfinden wird. Die FDP schützt die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen im Sinne der Verfassung. Dazu gehört, dass es weiterhin keine grundgesetzwidrige anlasslose Datenspeicherung gibt. Wir sind gegen, die lückenlose Speicherung sämtlicher Telekommunikationsdaten aller Bundesbürger. 

Die Vorratsdatenspeicherung stellt einen besonders schweren und unverhältnismäßigen
Grundrechtseingriff in die Rechte aller an Telekommunikation teilnehmenden Bürger dar, urteilte daher auch das Bundesverfassungsgericht nach einer Massenklage von mehr als 35.000 Bürgern im letzten Jahr. Nichtsdestotrotz hat die Große Koalition in M-V im Koalitionsvertrag eine Prüfung der Mindestspeicherfristen vereinbart. Das Ziel von SPD und CDU scheint die Wiedereinführung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung im „Interesse der Sicherheit“ der Bürger.

Die FDP schlägt als sinnvolle Alternative dagegen ein Verfahren namens „Quick Freeze“ („Schockfrosten“) vor, das bereits die USA und Kanada praktizieren. Mit diesem Verfahren können Telekommunikationsdaten wie die IP-Adresse zur Strafverfolgung auf Zuruf der ermittelnden Behörden bei konkretem Anlass vorübergehend gespeichert werden.

Nach einem richterlichen Beschluss greifen dann Polizei und Staatsanwaltschaft auf diese Daten zu. So kann bei konkretem Verdacht die Identität eines potentiellen Straftäters ermittelt werden, ohne dass - wie bei der Vorratsdatenspeicherung - die gesamte telekommunizierende Bevölkerung unter Generalverdacht gestellt werden muss.
Im Oktober 2011 setzte die Bundesregierung eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) um.

Wir Liberalen haben uns dabei gegen eine Erweiterung der Speicherfrist ausgesprochen
und durchgesetzt, dass nach dem sogenannten Erforderlichkeitskriterium
Telekommunikationsdaten nur noch für die Kundenabrechnung genutzt und anschließend gelöscht werden müssen. Kritiker werfen der FDP dahingehend fälschlicherweise eine Entfristung der Speicherung vor, wohlwissend, dass das mit der FDP-Justizministerin und Bürgerrechtlerin Leutheusser-Schnarrenberger nicht zu machen wäre.

PM 107-11 vom 13.12.2011
beschlossen auf dem 63. ordtl. BPT 2012

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Bundesverdienstkreuz für Sybill Moß

Ministerpräsident Sellering überreichte am 19. März in der Schweriner Staatskanzlei, im Namen des Bundespräsidenten, das Verdienstkreuz am Bande an Sybill Moß. Mit ihrem ehrenamtlichen Engagement ist Frau Moß ein Vorbild für viele Menschen in Wittenburg und nicht nur dort lobte der Ministerpräsident. Seit 1975 ist Sybill Moß Mitglied der Stadtvertretung Wittenburg und war bis 2011 Kreistagsabgeordnete der FDP. Als sachkundige Einwohnerin arbeitet sie im Bildungsausschuss mit. Aktiv war sie an der Bildung des Runden Tisches beteiligt. Als Mutter von fünf Kindern war es ihr stets ein wichtiges Anliegen, neue Akzente in der Jugendarbeit zu setzen und gesicherte und finanzierbare Kindereinrichtungen anzubieten. Von 1994 bis 1999 war sie Bürgervorsteherin. Dieses Amt bekleidet die pensionierte Lehrerin seit 2004 erneut. Der Landesvorstand der FDP M-V übermittelt seine herzlichen Glückwünsche!

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