überzeugend. Tatsache ist, dass die Masse der abgefragten Vorrats-
datenspeicherung in keinem Verhältnis zu der tatsächlich erzielten Erfolgsquote stehen.
Bei der Diskussion über die Vorratsdatenspeicherung stellt sich eine entscheidende Frage: Kann die Speicherung von Verkehrsdaten auf Vorrat einen Beitrag zur Strafverfolgung leisten?
Ein wichtiger Indikator des Strafverfolgungssystems ist die Aufklärungsquote. Wie eine aktuelle Untersuchung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zeigt, hat die Vorratsdatenspeicherung nirgendwo in Europa zu einer höheren Aufklärungsquote der Strafverfolgungsbehörden geführt. Damit haben die Bürger nur mehr Eingriffe in ihre Freiheitsrechte erfahren, dafür aber nicht mehr Sicherheitsgewinn. Das ist ein schlechter Deal.
Die EU-Kommission hat angekündigt, die vom Bundesverfassungsge-richt gerügten rechtlichen Aspekte bei der geplanten Überarbeitung des Richtlinienvorschlags zu berücksichtigen. Die hohen deutschen Datenschutzstandards müssen also der Maßstab sein. Trotz der Umsetzungspflicht wäre es sinnlos, ein Gesetz auf den Weg zu bringen,
bevor die Richtlinie nicht generalüberholt wird.
PM 31-11 vom 18. April 2011







