und müssen umgehend untersucht werden. Daten von Bürgern dürfen von Behörden
nur in dem jeweils absolut notwendigen Maße und unter Beachtung gültiger
Rechtsgrundlagen erhoben, gespeichert und verarbeitet werden.
Wenn nun der Verdacht nahe liegt, bei der Polizei in M-V seien hochsensible
Daten ohne entsprechende Rechtsgrundlage erhoben worden, wäre das ein
Skandal sondergleichen. Meine Fraktion hat deshalb am heutigen Tage eine
Selbstbefassung des Innenausschusses mit den Vorwürfen beantragt. Die Landesregierung muss unverzüglich erklären, wann welche Daten, aus welchem
Grunde und aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage erhoben wurden. Ich erwarte
eine umfassende Aufarbeitung der Vorwürfe!
Die Polizei muss zur Erfüllung ihrer Aufgaben grundsätzlich zwar Daten erheben
dürfen, wir werden als Liberale aber darauf achten, dass dabei in jedem Fall die
Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt. Als Gesetzgeber müssen wir uns daher fragen,
ob jede Erhebung zur Kriminalitätsbekämpfung oder Vorbeugung wirklich
sinnvoll und geeignet und wie hoch der Nutzen im Verhältnis zur Tiefe des Eingriffes
in die Privatsphäre von Betroffenen ist. Diese Prüfung muss kritisch erfolgen
und im Zweitel zu Gunsten des Datenschutzes ausfallen. Der sensibelste
Umgang mit persönlichen Daten ist und bleibt noch immer der Verzicht auf deren
Erhebung. Daran muss sich auch jedwede zukünftige gesetzliche Regelung messen
lassen.“
PM 142-10 vom 08.12.2010







