die Rechte der Bürger gegenüber der Justiz gestärkt; nicht nur der Zugang zu den Gerichten ist wichtig, ebenso das über die Anliegen der Kläger schnell entschieden wird.
- Insolvenzrechtsreform: Mit der Verabschiedung des ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) haben wir die Mechanismen zum Schutz vor Zerschlagung von Unternehmen verbessert. Durch die Verbesserung der Eigenverwaltung befreien wir die Betroffenen vom Stigma des wirtschaftlichen
Scheiterns, wenn sie den Weg zum Insolvenzgericht beschreiten.
- Förderung der der außergerichtlichen Streitschlichtung: Ziel des Mediationsgesetzes ist es, durch frühzeitige und präventive Maßnahmen, die Einleitung von gerichtlichen Verfahren in geeigneten Fällen so weit wie möglich zu vermeiden, um Parteien eine eigenverantwortliche Einigung zu ermöglichen. Zugleich setzen wir hohe Ansprüche an Ausbildung und Qualitätssicherung einer Mediation.
- Löschen statt Sperren: Die FDP-Bundestagsfraktion hat den langen Kampf gegen Internetsperren gewonnen. Netzsperren als Vorstufe potentieller Zensur im Internet wird es nicht geben. Sie sind das falsche Instrument z.B. zur Bekämpfung der Verbreitung
von Kinderpornographie im Internet. Die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen
muss nachhaltig bekämpft werden. Diese kriminellen Inhalte müssen nun bei den Internetanbietern selbst innerhalb kürzester Zeit gelöscht werden. Vorrangig muss zudem
alles daran gesetzt werden, die am Kindesmissbrauch Beteiligtenzu ermitteln und zur Rechenschaft zu ziehen.
Die Themen für das Jahr 2012 sind vorgegeben und wir werden unserem
bisherigen Kompass folgen. Unter anderem werden wir das Verbaucherinsolvenzverfahren
reformieren. Auch das Mietrecht wird an die neuen Herausforderungen der Energiewende angepasst und soll besseren Schutz vor Mietnomaden schaffen. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Rechte Opfer sexuellen Missbrauchs (StormG) werden wir die Rechte
von Opfern im Ermittlungs- und Strafverfahren stärken und setzten damit bereits Empfehlungen des Runden Tisches gegen sexuellen Kindesmissbrauch um.
PM 112-11 vom 23.12.2011







