„Alle Optionen sind offen zu diskutieren!“ fordert Ötinger. Im Rahmen des Subsidaritätsprinzips ist die Stadtverwaltung weiterhin gut beraten, das Betreiben einer Wohnungslosenunterkunft Dritten zu übertragen. „Wie z.B. bei Kindertagesstätten, Jugendeinrichtungen und anderen kommunalen Aufgaben sollte auch diese Einrichtung möglichst von anderen Trägern, wie Wohlfahrtsverbänden, Vereinen, den Kirchen oder deren Verbänden wie Diakonie oder Caritas betrieben werden.“
„Für einen Betrieb muss aber ein Konzeptwettbewerb mit allen möglichen Betreiberinteressenten zwangsläufig durchgeführt werden.
Auch dieser Prozess muss offen gestaltet und diskutiert werden können. Durch die Einbindung von ehrenamtlichen Kräften können diese Institutio-nen eine Wohnungslosenunterkunft mit dem nötigen Know How, Innovatio-nen und Engagement nachhaltig betreiben“, fordert Ötinger.
PM 02-11 vom 29.01.2011







