großen Verantwortung für die Zukunft unseres Landes gerecht werden
und handeln.
Es kann z.B. nicht sein, dass Gymnasiallehrer per Änderungsvertrag und
mit Duldung der GEW zum Unterricht in Grundschulen gezwungen
werden sollen. Wer den Vertrag nicht unterschreibt, darf nicht mehr als
18 Stunden arbeiten. Das ist Nötigung per Arbeitsvertrag, unterstützt von
der Lehrergewerkschaft, die eigentlich zum Schutz der Lehrerinnen und
Lehrer da sein sollte. Die Gewerkschaft steht hier offensichtlich in einem
nicht nur für die Mitglieder fragwürdigen Interessenkonflikt.
Die Lehrer in unserem Land arbeiten bereits heute in der Teilzeit so viel,
wie die meisten Vollzeitlehrer in skandinavischen Ländern. Es müssen
deshalb deutliche Entlastungen insbesondere bei den administrativen
Aufgaben für Lehrkräfte erfolgen. Die viel beachtete Schaarschmidt-
Studie aus dem Jahr 2003 hat entsprechende Negativentwicklungen ausdrücklich
aufgezeigt.
Vor allem aber steht das Ministerium in der Pflicht, endlich ein zukunftsfähiges
Lehrerpersonalentwicklungskonzept vorzulegen, um die Bildungschancen
der Kinder nicht durch den absehbaren zukünftig akuten Lehrermangel zu gefährden.
PM 62-10 vom 5. Oktober 2010







