aus ideologischen Gründen noch länger zu benachteiligen. Nichts
anderes als eine Benachteiligung ist sein Vorstoß, unter fadenscheinigen
Gründen den Vermittlungsausschuss des Bundesrates
anzurufen. Dabei ist es bekannt, dass der Minister auch die
BVVG-Flächen der Alteigentümer gerne zum Ertragswert in
„volkseigene Verantwortung“ der Landesregierung übernehmen
möchte. Die derzeitigen Heuschreckenpreise für Agrarflächen
lehnt er für sich selbst ab, will diese aber den Alteigentümern zumuten.
Seit 1994 warten diese auf die Möglichkeit, ca. 30 ha ihrer einstigen,
heute in Bundeseigentum befindlichen Flächen zurückzuerwerben.
Die im Gesetz unter anderem vorgesehene Stichtagsregelung
ermöglicht die moralische Wiedergutmachung für erlittenes
gesellschaftliches Unrecht vieler Alteigentümer im Rahmen
der Bodenreform. In Pachtverhandlungen von Alteigentümern und
jetzigen Flächennutzern besteht zudem eine effizientere Möglichkeit
für einvernehmliche Ergebnisse als bei Verhandlungen
zwischen den jetzigen Flächennutzern und den bürokratischen
Institutionen von Bund und Land.
PM 82-10 vom 16. Dezember 2010







