qualitative Förderung seit ihrem Bestehen. So wird das Freiwillige Soziale
Jahr zukünftig mit 200 Euro statt bisher 72 Euro gefördert, Plätze für
Jugendliche mit besonderem pädagogischem Förderbedarf werden zusätzlich
mit weiteren 50 Euro im Monat unterstützt.
Dass es bisher für einen Freiwilligendienstplatz im Schnitt fast drei Bewerber
gab, belegt die hohe Bereitschaft junger Menschen, sich zu engagieren.
Mit der Aufhebung der Kontingentierung, die bisher die jährliche
Zahl der förderfähigen Plätze in den Jugendfreiwilligendiensten begrenzte,
sorgen wir endlich dafür, dass jeder Freiwilligendienstplatz auch gefördert wird.
Daneben bauen wir mit dem Bundesfreiwilligendienst eine zweite Säule
von freiwilligem Engagement für Männer und Frauen aller Altersgruppen
auf und ergänzen die bestehenden Jugendfreiwilligendienste. Mit
dem Ziel eines vergleichbaren Taschengeldes in beiden Freiwilligendienstformen,
gleichen Rahmenbedingungen und einem Bestandsschutz
aller bestehenden Freiwilligendienste vermeiden wir dabei Konkurrenzsituationen.
PM-Nr. 76-10
Schwerin, den 18. November 2010







