Die Frage des Sorgerechts muss sich immer am Wohl des Kindes orientieren. Es ist nicht mehr zeitgemäß, Kinder danach einzuteilen, ob sie innerhalb einer gültigen Ehe geboren wurden oder nicht. Alle Kinder haben einen Anspruch auf beide Elternteile mit allen Pflichten und allen Rechten. Die FDP will deshalb künftig ledigen Vätern selbst dann die Möglichkeit einräumen, das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder zu erhalten, wenn die Mutter dem nicht zustimmt. Voraussetzungen hierfür sollen sein, dass der Vater seine Vaterschaft anerkannt, die Mutter der Vaterschaftsanerkennung zugestimmt und der Vater erklärt hat, dass er das Sorgerecht gemeinsam mit der Mutter ausüben will. Die Mutter kann hiergegen einen begründeten Widerspruch einlegen, über den das zuständige Familiengericht entscheiden muss.“
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Familienpolitik
Ahrendt: Verfassungsgericht bestätigt FDP-Position
(03.08.2010) Zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Sorgerecht lediger Väter, erklärt der FDP-Landesvorsitzende M-V, rechtspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion und Parlamentarische Geschäftsführer Christian AHRENDT: „Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts bestätigt die Position der FDP in der Absicht, das Sorgerecht für außerehelich geborene Kinder nun auch gesetzlich gerechter zwischen beiden Elternteilen auszugestalten.“







