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  • Rechtspolitik

    Ahrendt: Der Sommerferienjob kann kommen!

    Christian Ahrendt

    (15.07.2010) Zu den anrechnungsfreien Einkünften aus Ferienjobs von Schülerinnen und Schülern in Hartz IV-Bedarfsgemeinschaften, erklärt der FDP-Landesvorsitzende M-V, rechtspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion und Parlamentarische Geschäftsführer Christian AHRENDT: „Ab diesem Sommer dürfen Jugendliche ihre Einkünfte aus Ferienjobs zum ersten Mal behalten.“

„Damit lohnt sich Arbeit nun auch für Schülerinnen und Schüler, die in einer Hartz IV Bedarfsgemeinschaften leben. Anrechnungsfrei können sie innerhalb von vier Wochen im Jahr bis zu 1200 EUR verdienen.

Mit dieser Verordnung haben wir umgesetzt, was weder Rot-Grün noch Schwarz-Rot in elf Jahren geschafft haben. Auch in Mecklenburg-Vorpommern nutzen viele Jugendliche die Sommerferien, um ihr eigenes Geld zu verdienen - für eine Reise, für ein Musikinstrument, für Wünsche und Träume.

Bisher wurden Einkünfte aus den Ferienjobs dieser Schülerinnen und Schüler voll auf das Einkommen ihrer Bedarfsgemeinschaft angerechnet. So blieb ihnen fast nichts vom Ferienjob. Diese Regelung aus rotgrünen Zeiten war unfair und sandte ein verheerendes Signal an leistungsbereite Schülerinnen und Schüler. Denn sie vermittelte den Eindruck, dass sich Leistung nicht lohne.

Uns als FDP ist dieser erste Kontakt zur Arbeitswelt besonders wichtig. Hier werden Grundlagen für das spätere Berufsleben gelegt. Es geht dabei nicht zuletzt um Erfahrungen des Gelingens, die Entwicklung von Selbstbewusstsein und das Erlernen von Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten.

Durch die neue Verordnung fördern wir diese Erfahrungen, belohnen Selbstständigkeit und
stärken die Eigenverantwortung junger Menschen.“
beschlossen auf dem 63. ordtl. BPT 2012

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